Begleitete Umgänge
§18 SGB VIII
Zielpersonen
Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII
Methoden
- Bindungsfördernde Rituale
- Notfallpläne für Eskalationen
- Reflexionsgespräche
- Schaffen von altersentsprechenden Beschäftigungsangeboten
- Gewaltfreie Kommunikation
- Mediation zwischen den Eltern
- Uvm…
Was ist das?
Der begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, den Kontakt zu einem getrenntlebenden Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen aufrechtzuerhalten oder wiederaufzubauen. Unser Ziel ist es, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und eine positive, konfliktfreie Begegnung zu ermöglichen. Dabei bieten wir eine neutrale und unterstützende Begleitung, die sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die der Eltern berücksichtigt. Durch unsere professionelle Begleitung helfen wir, Spannungen zu reduzieren und eine stabile Basis für zukünftige Umgangskontakte zu schaffen.
Unsere Ansätze
In unserer Arbeit stellen wir die Bedürfnisse der jungen Menschen in den Mittelpunkt und schaffen mit fachlicher Kompetenz, Empathie und einem traumasensiblen Ansatz verlässliche Unterstützungsangebote.
Die Ziele dabei können sein:
- Vermeidung (weiterer) Traumatisierungen
- Einleiten, Wiederherstellen und Umsetzen von Umgangskontakten, die im Interesse des Kindes liegen
- Schaffen von Rahmenbedingungen, welche die Sicherheit sowie den Schutz aller Beteiligten gewährleisten
Wie wir arbeiten
Dabei arbeiten wir geduldig, empathisch und sensibel, stets orientiert an den Bedürfnissen unserer KlientInnen, um eine unterstützende und vertrauensvolle Begleitung zu ermöglichen.
Unsere Leistungen umfassen je nach Bedarf und Situation:
- Orientierungsphase für das Kind
- Kontakte zwischen Kind und Umgangsperson
- Einzelgespräche in einem geschützten Rahmen
- Familiengespräche zur Klärung und Stärkung des Umfelds